( + 49 ) 177 382 46 95 ( Montag - Samstag: 10:00 - 18:00 )
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Entrümpelungen,
Haushaltsauflösungen, Entsorgungen und Nachlasspflege /
Testamentsvollstreckung
I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung
von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entsorgungen
und Nachlasspflege / Testamentsvollstreckung zwischen
der Raus damit! GbR (im Folgenden: Auftragnehmer
genannt) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden:
Auftraggeber genannt) in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsvereinbarung und Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt
durch individuelle Vereinbarung sowie eine
Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote der Raus
damit! GbR sind freibleibend und unverbindlich. Der
Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der
Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag
kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und den
Auftraggeber durch die Auftragsbestätigung zustande.
Eine mündliche Nebenabrede besteht nicht. Alle weiteren
Vereinbarungen sind schriftlich in der
Auftragsbestätigung mit aufzunehmen und sodann
beidseitig zu unterschreiben. Bei allen durch den
Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen sind in den
Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom
Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeiten des
Auftragnehmers sowie die Schlüsselübergabe
sicherzustellen. Alle sich noch zu diesem Zeitpunkt in
dem zu räumenden Objekt befindlichen Sachen und
Gegenstände bei Übergabe des Objektes an den
Auftragnehmer gehen in den Besitz des Auftragnehmers
über. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne
des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der
Dienstleistung ausgeschlossen.
III. Leistungsbeschreibung - Auftragsumfang
Das Unternehmen, die Raus damit! GbR, führt
Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Räumungen und
Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und
Häusern sowie Gewerbeimmobilien durch. Ebenfalls bietet
die Raus damit! GbR Nachlassverwaltungen /
Testamentsvollstreckungen an. Der Auftragnehmer wird bei
allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig,
fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt
besenrein an den Auftraggeber übergeben.
IV. Eigentumsübergang und Haushaltsauflösung
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen und
Haushaltsauflösungen gehen alle sich in dem
Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das
Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Unterschrift
unter der Auftragsbestätigung versichert der
Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er
Eigentümer aller Gegenstände ist, die sich im zu
räumenden Objekt befinden und dieser sodann zur
Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände befugt ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der
beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter
sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle
Wertgegenstände (zum Beispiel Bargeld, Schmuck,
Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt
mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu
finden, zu erkennen oder zu bewerten. Ein etwaiger
entstandener Schaden, z.B. durch Verkauf oder Entsorgung
des Gegenstandes, ist durch den Auftragnehmer nicht zu
übernehmen und kann durch den Auftraggeber im Nachhinein
nicht geltend gemacht werden.
V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw.
Teile des Vertrages durch ihn beauftragte Dritte
erfüllen zu lassen.
VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt vom
Auftragnehmer nicht verhindert werden können (hierzu
gehören insbesondere Streiks, Epidemien, behördliche
oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger
oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz
dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer
nicht zu vertreten. Dieses berechtigt den Auftragnehmer
dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden
Ereignisses zu verschieben.
VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe des Objektes
und dem jeweiligen Aufwand in Euro. Festpreise sowie
Rabatte bedürfen der gesonderten schriftlichen und
vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive
der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten
und ausschließlich des in der Auftragsbestätigung
vereinbarten Preises. Ebenfalls im Preis enthalten sind
die Anfahrtskosten sowie die Angebotserstellung und die
1. Besichtigung des zu räumenden Objektes.
VIII. Abnahme und Übergabe
Die Abnahme und die Übergabe des zu räumenden
Objektes der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung
ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber
oder einer von ihm befugten Person schriftlich zu
bestätigen. (Hier greift der § 640 BGB.)
IX. Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung
der Auftragsarbeiten in voller Höhe in bar oder per
Überweisung fällig und sodann sofort zu zahlen.
Ratenzahlungen sind gesondert in einem schriftlichen
Vertrag (Ratenzahlungsvereinbarung) festzuhalten.
Weitere Zahlungsarten bzw. gesonderte Vereinbarungen
benötigen immer der Schriftform sowie einer Fixierung in
der Auftragsbestätigung oder einem gesondert zu
schließenden Vertrag.
X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber ist
nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen
und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher
Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Im Falle einer
ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den
Auftraggeber – spätestens bis zum 7. Werktag vor dem
Auftragstermin - werden entstandene Aufwendungen und
entgangener Gewinn in der Höhe von 40 % der vereinbarten
Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt hier der
Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden
entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag
früher als vor dem 7. Werktag vor dem Auftragstermin, so
berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
Pauschale in der Höhe von 20 % des vereinbarten Preises.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
ein geringerer Schaden entstanden ist.
XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und
ordentlich durchgeführte Entrümpelung und
Haushaltsauflösung sowie die Entsorgung aller sich im zu
räumenden Objekt befindlichen Gegenstände. Weist die
Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel und
Beanstandungen unverzüglich dem Auftragnehmer gegenüber
schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet
sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
XII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine
Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der
Entrümpelung befindlichen An-und Einbauten, insbesondere
für die Wände, Fußböden (PVC/Holz, Fliesen), Schlösser,
Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel oder sonstige
Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können
für entrümpelte sowie entsorgte Gegenstände keine
Schadensersatzansprüche gestellt und geltend gemacht
werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt oder
gesondert verkauft, d.h., das zu räumende Objekt wird
besenrein an den Auftraggeber oder an einen von ihm
Bevollmächtigten übergeben.
XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist das Amtsgericht Stralsund.
XIV. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus
dem zwischen ihm und der Raus damit! GbR bestehenden
Vertragsverhältnisses verjähren in drei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in
dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber
hiervon Kenntnis erlangt hat oder von dem Anspruch der
begründenden Umstände und der Person des Schuldners oder
des Auftraggebers ohne grobe Fahrlässigkeit eine solche
Kenntnis erlangen musste. Unabhängig von einer solchen
Kenntnis des Auftraggebers tritt die Verjährung jedoch
spätestens sechs Jahre nach Beendigung des Auftrages
ein.
XV. Drittwirkung
§ 334 BGB findet Anwendung, d. h., die
Haftungsbegrenzung der Auftragsbestätigung gilt auch
gegenüber dem Dritten bei Verträgen zugunsten oder mit
Schutzwirkung zugunsten eines Dritten. Der
Haftungshöchstbetrag steht sämtlichen - auch künftigen -
Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu.
XVI. Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit, Delikt
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit oder dem Produkthaftungsgesetz.
XVII. Schlussbestimmung – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Wir schaffen Platz – schnell, sauber und zuverlässig.
